Schicksalsschläge wie Unfälle oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass andere für Sie entscheiden müssen, weil Sie selbst dies nicht mehr können.
Wer vertritt dann Ihre Interessen gegenüber Behörden und Kreditinstituten und im Krankenhaus? Wer kann über mögliche Behandlungsalternativen entscheiden, wenn Sie bewusstlos im Krankenhaus liegen? Ihr Ehepartner ist von Gesetzes wegen nicht von vornherein zu Ihrer Vertretung in diesem Fall befugt! Sind für diesen Fall keine rechtsfesten Regelungen getroffen, so bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Wer nicht möchte, dass ein Fremder über ihn entscheidet, der kann und sollte das weitere Vorgehen für den Fall des Falles im Vorfeld regeln.
Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie Personen Ihres Vertrauens, für Sie zu handeln, falls Sie das selber nicht mehr können.
Wem die Vorsorgevollmacht zu weit geht, der kann eine Betreuungsverfügung wählen. Das Betreuungsgericht bleibt dann als Kontrollinstanz eingebunden. Aber Sie können in dieser Verfügung zum Beispiel bestimmen, wer Ihr Betreuer sein soll.
In der Patientenverfügung können Sie festlegen, wie Sie behandelt werden wollen, wenn Sie nicht mehr über sich selbst bestimmen können und die Grenzen der ärztlichen Kunst erreicht sind – zum Beispiel, ob Sie grundsätzlich alle heute medizinisch-technischen Möglichkeiten zur Lebensverlängerung wünschen, oder ob für Sie die Linderung von Schmerzen die größere Rolle spielen sollte.
Warum sollten Sie in Vorsorgefragen einen Notar hinzuziehen?
Reinhard Platzbecker, Ihr Notar in Cuxhaven, gestaltet nach ausführlicher Analyse Ihrer Bedürfnisse eine genau auf Ihre Person zugeschnittene Vorsorgeregelung. Diese Urkunde ist dann so eindeutig formuliert, dass Ihr Wille auch umgesetzt wird, wenn es darauf ankommt. Beim Grundbuchamt und im Handelsregister geht es nicht ohne notarielle Vollmacht. Im Gespräch mit dem Notar erfahren Sie alle Details der teilweise komplizierten gesetzlichen Regelungen in einer allgemeinverständlichen Sprache, so dass Sie am Ende genau wissen, was Sie unterschreiben.